Diese Dissertation geht in fünf Teilen der Frage nach, ob und wie Personen, die ihr biologisches Material für die Forschung zur Verfügung stellen, an daraus entstehenden Forschungsergebnissen beteiligt werden sollten (sog. Benefit Sharing).Dazu unterzieht sie das Konzept des Benefit Sharing einer rechtlichen Analyse, zeigt dessen Entstehung und Verwirklichung im (internationalen) Umweltrecht, namentlich in der Biodiversitätskonvention, auf und fragt vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsgrundlagen danach, ob und inwieweit sich das Konzept auf das (schweizerische) Humanforschungsrecht übertragen lässt. Die Arbeit nimmt damit eine international breit geführte Diskussion auf und macht diese für das schweizerische Humanforschungsrecht fruchtbar.