Shitstorm, mediale Vorverurteilung, Streit mit Kunden: Dieses Buch beleuchtet, welche arbeitsrechtlichen Pflichten Arbeitgebende haben, wenn eine Angestellte durch einen ausserhalb des Betriebes stehenden Dritten in ihrer Persönlichkeit verletzt wird. Zwar kann die betroffene Arbeitnehmerin selbst gegen den Dritten vorgehen. Häufig sind Betroffene aber überfordert oder scheuen die Kosten zivilrechtlicher Schritte. Daher fragt sich, ob Arbeitgebende nach Art. 328 OR ihrerseits Reaktionsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden ergreifen müssen und wie weit solche Schutzpflichten reichen. Neben der Übernahme von Anwaltskosten könnte besonders hilfreich sein, wenn die Arbeitgeberin den verletzenden Dritten direkt einklagen kann. Ob dies zulässig ist, wird im vorliegenden Werk ebenfalls geklärt.